Erbschafts­verwaltung

Mit der Erbschafts­verwaltung bieten wir Erben, Miterben und Erben­gemein­schaften an, sie in Nachlass­angelegenheiten und insbesondere bei der Verwaltung des Erbes zu unterstützen.

An wen richtet sich die Nachlass­verwaltung?

Die Erbschaftsverwaltung richtet sich an Erben, Miterben und Erbengemeinschaften, die Unterstützung in Ihren Nachlassbelangen suchen. Eine Erbschaft und die damit verbundenen Verpflichtungen bei der Auseinandersetzung oder Verwaltung komplexer Nachlässe können eine zeitliche und emotionale Belastung darstellen. Teils können oder möchten sich Erben nicht oder nicht im vollen Umfang selbst um ihre Nachlassangelegenheiten kümmern. Das ist vor allem dann häufig der Fall, wenn Erben im Ausland leben, beruflich stark anderweitig eingebunden oder geschäftlich nicht erfahren sind.

Warum können unterschiedlichen Interessen unter Erben den Nachlass gefährden?

In der Erbengemeinschaft gilt das Prinzip der Einstimmigkeit, so dass über alle wichtigen Fragen zunächst Konsens unter allen Erben erzielt werden muss. Meinungsverschiedenheiten können die Verwaltung oder die Auseinandersetzung des Erbes erheblich verzögern und den Nachlass schlimmstenfalls in die Handlungsunfähigkeit führen. Gerade wenn es um wichtige Investitions-, Fortführungs- oder Verwertungsentscheidungen geht, gefährdet dies den gesamten Nachlass. Daher kann es sinnvoll sein, einen unbeteiligten Dritten zu bestimmen, der als Mittler in der Erbengemeinschaft fungiert und ggf. bevollmächtigt wird, wesentliche Entscheidungen umzusetzen. 

Welche Unterstützung bieten wir Ihnen im Rahmen dessen an?

Wir bieten Ihnen Unterstützung zu unterschiedlichsten Fragestellungen rund um den Nachlass an. Im Rahmen der Nachlassverwaltung können wir für Sie zB. zwischen Miterben in der Erbengemeinschaft vermitteln oder Sie in Gesellschafterversammlungen oder Sie auf Wunsch bei der Wahrnehmung von Verwaltungs- und Aufsichtsratsmandaten vertreten. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch für eine umfangreiche treuhänderische Erbschaftsverwaltung zur Verfügung.

Gerne begleiten wir Sie und Ihre Miterben auch bei sonstigen rechtlichen Fragen zum Nachlass oder bei formellen Vorgängen wie dem Antrag eines (internationalen) Erbscheins, bei Grundbuchänderungsanträgen und anderen Vorgängen.

Was ist eine treuhänderische Erbschafts- oder Erbanteils­verwaltung und wie funktioniert sie?

In komplexen Einzelfällen kann eine treuhänderische Erbschafts- oder Erbanteilsverwaltung sinnvoll sein. Wir können Sie dabei unterstützen das geerbte Vermögen vertrauensvoll und werterhaltend zu verwalten. Dafür werden in einer Treuhandvereinbarung der Umfang, die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse des Erbschaftsverwalters und die Mitwirkungspflichten, Weisungs- und Kontrollrechte sowie Kündigungsmöglichkeiten des Erben als Auftraggeber ausführlich festgelegt. Unser Anspruch ist es, Sie dadurch zu entlasten und Ihnen einen Teil Ihre Sorgen und Mühen zu nehmen.