Nachfolgeplanung
In der Nachfolgeplanung erarbeiten wir mit Ihnen eine vorausschauende und individuelle Lösung für den Vermögensübergang.
Wie begleiten wir Sie bei der Nachfolgeplanung?
Wir begleiten Sie, indem wir mit Ihnen zunächst Ihre individuelle Situation erörtern, um dann gemeinsam eine zukunftsfähige Lösung für den Generationenübergang zu erarbeiten. Dazu betrachten wir mit Ihnen die finanziellen Aspekte und die Struktur des Vermögens, ebenso wie Ihre persönliche Lebenssituation und Planung und die Ihrer Angehörigen.
Zentrales Instrument der Umsetzung der erbrechtlichen Nachfolge ist das Testament. Wir erarbeiten mit Ihnen eine letztwillige Verfügung, die die gesetzliche Erbfolge spezifiziert, für Klarheit sorgt und Missverständnissen vorbeugt. Wir beraten Sie dazu mit rechtlicher, wirtschaftlicher und unternehmerischer Kompetenz und erwägen die Möglichkeiten von Schenkungen zu Lebzeiten, die Anordnung von Vermächtnissen, Auflagen oder der Testamentsvollstreckung und weiteren Gestaltungsoptionen, die das Erbrecht zur Verfügung stellt.
Warum beraten wir wenn möglich generationenübergreifend?
Ein Vermögen bietet finanzielle Sicherheit und ermöglicht es, das Leben und Wirken in gewisser Freiheit zu gestalten. Es zu erhalten erfordert jedoch Zeit, Erfahrung und ein hohes Verantwortungsbewusstsein.
Die Eltern- und Großelterngeneration will ihr Lebenswerk gewürdigt und fortgeführt wissen – und tut sich womöglich schwer damit Verantwortung abzugeben. Die Nachfolgegeneration hingegen möchte ihren Weg gehen und eigene Stärken einfließen lassen - inner- oder außerhalb bestehender Strukturen. Oft können scheinbar unterschiedliche Vorstellungen jedoch besprochen und eine gemeinsame Lösung entwickelt werden.
Die Lebenswege sind vielfältig. Dies in die Überlegungen und Planung der Vermögensnachfolge ebenso rechtzeitig zu berücksichtigen ist wichtig, damit auch unter den Erben frühzeitiges Einvernehmen über Fragen der Vermögensnachfolge besteht. Der Vermögensübergang wirkt gerade im Erbfall immer auch emotional auf die Betroffenen. Er sollte deshalb so gestaltet werden, dass der Frieden unter den Erben gewahren wird.
Eine gerechte Vermögensnachfolge gelingt unser Erfahrung nach deshalb am besten in Transparenz. Wir möchten Sie ermutigen zu gegebenen Zeitpunkt die Erben einzubeziehen, sofern Alter und Reife dies zulassen. Ein bedachter, aber offener Umgang kann allen Beteiligten zu Gelassenheit verhelfen und Konflikten vorbeugen.
Die Initiative für die Nachfolgeplanung geht in der Regel von demjenigen aus, der Vermögenswerte hinterlassen wird. Gleichwohl handelt es sich um ein sensibles Thema, das die künftigen Erben betrifft. Wir fungieren hier gerne als Gesprächspartner und Mittler zwischen den Generationen.
Welche zusätzlichen Aspekte gilt es bei der Unternehmensnachfolge zu bedenken?
Unternehmer haben im Laufe der Jahre viel Zeit, Arbeit, Kraft und Herzblut für den Aufbau ihres Unternehmens aufgebracht. Mit der Vorbereitung der Übertragung auf einen oder mehrere Nachfolger kann der Weg zur Fortführung des Geschäftes umsichtig vorbereitet werden.
Ist die Familie sich über die langfristige Fortführung des Unternehmens einig? Sind die personellen, wirtschaftlichen Kapazitäten und persönlichen Fähigkeiten dazu vorhanden? Welche Verantwortung ist ein jeder bereit zu tragen und welche gemeinsamen Kompromisse lassen sich dafür ggf. finden? Wir identifizieren und behandeln mit Ihnen die persönlichen und rechtlichen Fragen, die sich dabei in Hinblicke auf die Unternehmensnachfolge stellen.
Welche weiteren Themen der Nachfolgeplanung sind zu berücksichtigen?
Die Themen und Gestaltungsmöglichkeiten der Nachfolgeplanung sind vielfältig wie individuell. Neben persönlichen und finanziellen Fragen, sind in rechtlicher Hinsicht häufig das Ehegattentestament, die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen, Vermächtnisse, der Erbvertrag und Fragen des Pflichtteilsrechts und des internationales Erbrechts von Bedeutung.
Wichtig ist es zudem Themen der Vorsorge durch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung oder einer Unternehmervollmacht zu entsprechen, um auch im Fall der Fälle handlungsfähig zu bleiben.